Diese Krankmeldung befreit Sie nicht von der Pflicht, unverzüglich nach dem ersten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung bzw. nach drei Fehltagen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Jede Entschuldigung von Auszubildenden muss vom Ausbildungsbetrieb abgezeichnet sein.
(siehe Leitfaden "Regeln bei Schulversäumnissen." )
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