Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule hat am 1. August 2007 ein neuer Zeitabschnitt des niedersächsischen Schulwesens begonnen: Der Schulvorstand ist jetzt als neues zentrales Organ der BBS-BL gewählt. In ihm wird der Schulleiter Herr Klaus mit den gewählten Vertretern der Schüler und Lehrkräfte zum Wohl der Schule verantwortlich zusammenarbeiten. So soll der Schulvorstand den Schulleiter in der Verantwortung für die Schule entscheidend unterstützen.
Wie ist der Schulvorstand zusammengesetzt?
Der Schulvorstand hat an der BBS-BL 16 Mitglieder, die Lehrkräfte wurden für zwei Jahre gewählt, die Schülervertreter für ein Jahr. Die Vertreter der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter einschließlich des Schulleiters bilden die eine Hälfte der Mitglieder, die Schülervertreter die andere Hälfte. Der Schulleiter ist Vorsitzender. Bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.  

Worüber entscheidet der Schulvorstand?
Der Schulvorstand entscheidet u. a. über:
1. die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulierung“),
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des Schulleiters,
3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation der Schule (z.B. Ganztagsbetrieb)
4. die Ausgestaltung der Stundentafel,
5. Schulpartnerschaften, 6. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,
7. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
8. Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
9. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d. h. Selbstevaluation) und
10. Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand).